Die Vergütung der Rechtsanwälte richtet sich grundsästzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).


Beratung

Bei außergerichtlichen Tätigkeiten ist die Höhe der Vergütung nach dem RVG grundsätzlich frei vereinbar.

Rechtsschutzversicherung

Besteht eine Rechtsschutzversicherung, werden Sie grundsätzlich von der Zahlung der Anwaltskosten (pp.) freigestellt.
Ausgenommen sind, z.B. eine vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung oder Fahrtkosten.

außergerichtliche und gerichtliche Vertretung

Im Falle der Korrespondenz mit Dritten (Versicherern, Gegnern, pp.) sind Anwälte gehalten, nach den Vorschriften des RVG abzurechnen.
Der Gesetzgeber bestimmt die Höhe der Vergütung. Maßgeblich ist der Gegenstandswert des zugrunde liegenden Streitfalls.
Die in Ihrer Angelegenheit zu erwartenden Kosten und das Prozesskostenrisiko erläutere ich Ihnen gerne vorab in einem persönlichen Gespräch.

Kostenerstattung

Bei der Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche aus Verkehrsunfällen ist der Versicherer des Unfallverursachers grundsätzlich verpflichtet, die Ihnen entstehenden anwaltlichen Kosten zu erstatten.
Geht eine Angelegenheit (außergerichtlich oder gerichtlich) zu Ihren Gunsten aus, haben Sie grundsätzlich einen Anspruch auf Erstattung von den anwaltlichen Kosten.