Die Vergütung der Rechtsanwälte richtet sich grundsästzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Beratung
Bei außergerichtlichen Tätigkeiten ist die Höhe der Vergütung nach dem RVG grundsätzlich frei vereinbar.Rechtsschutzversicherung
Besteht eine Rechtsschutzversicherung, werden Sie grundsätzlich von der Zahlung der Anwaltskosten (pp.) freigestellt.außergerichtliche und gerichtliche Vertretung
Im Falle der Korrespondenz mit Dritten (Versicherern, Gegnern, pp.) sind Anwälte gehalten, nach den Vorschriften des RVG abzurechnen.Kostenerstattung
Bei der Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche aus Verkehrsunfällen ist der Versicherer des Unfallverursachers grundsätzlich verpflichtet, die Ihnen entstehenden anwaltlichen Kosten zu erstatten.