Rechtsanwalt Burkhard Kirch • Köln
Verkehrsrecht
Nach langjähriger Tätigkeit im Zivilrecht liegt mein juristischer Schwerpunkt nunmehr seit vielen Jahren im Verkehrszivilrecht. Ich übernehme die komplette Regulierung mit dem gegnerischen Versicherer und setze Reparaturkosten, Sachverständigenkosten, Nutzungsausfallschaden etc. für Sie durch.
Als Fachanwalt für Verkehrsrecht – ausgezeichnet in: F.A.Z. Institut (Ausgabe vom 09. September 2026) als TOP Anwalt 2027 (Privatanwälte) – verfüge ich über langjährig erworbene spezialisierte Kenntnisse bei der außergerichtlichen Schadenregulierung und über entsprechende Prozesserfahrung.
Warum ein Fachanwalt für Verkehrsrecht? Selbst bei unverschuldeten Verkehrsunfällen ist es zur Herstellung der Waffengleichheit erforderlich, einen Rechtsanwalt zu beauftragen. Denn mithilfe eines spezialisierten Schadensmanagements und eigenen Juristen ist es das Bestreben des Versicherers, die Auszahlungssumme so gering wie möglich zu halten. Da der Laie aber die Höhe der ihm zustehenden Schadenssumme und die aktuelle, teils widersprüchliche Rechtsprechung nicht überblicken kann, wäre es nahezu fahrlässig, einen Unfallschaden ohne anwaltliche Hilfe selbst abzuwickeln (vgl. z.B. OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 02.12.2014, Az.: 22 U 171/13).
Bitte beachten Sie, dass aus haftungsrechtlichen Gründen anwaltliche Vertretung erst nach einer entsprechenden Bestätigung meinerseits zustande kommt, selbst wenn Ihrerseits bereits eine anwaltliche Vollmacht unterzeichnet übersandt wurde.